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Gut informiert vermeidet späteren Ärger !
Aus gegebenem Anlass (Seite 4 Punkt 9 Registrierkassen Quelle BFM) informieren wir Sie an dieser Stelle über die Verordnung zur elektronischen Datenprüfung abgekürzt der GDPdU! (Quelle BFM)
Ab dem 1. Januar 2002 ist der Finanzverwaltung aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen im Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 1433, Artikel 7 und 8) das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen.
Zitat der Bayrischen Finanzverwaltung (Quelle Bayr. Fernsehen) Je weniger Unterlagen vorgelegt werden, desto größter ist der Spielraum für Hochrechnungen im Schätzwege der Finanzbehörde Sehen Sie zur Prüfungspraxis der Finanzbehörden folgenden Bericht des Bayrischen Fernsehens! Zum Bericht des Bayrischen Rundfunks
Die neue Version 4 der Schulteskassen S600 und unser GastroLine stellen alle Daten in einem Format zur Verfügung, das den Anforderungen zur Prüfung nach der GDPdU gerecht sein sollte.
Wenn Sie, angenommen in 3 Jahre geprüft werden, müssen Sie natürlich heute schon mit einer entsprechenden Datenspeicherung beginnen! Eine detailliert und durchgängige Speicherung Ihre maschinell lesbaren Daten schützt Sie vor späteren Problemen bei der Prüfung!
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